AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nukleus Training & Consulting für Strahlenschutzkurse und Lehrveranstaltungen

Die Kursteilnahme für Strahlenschutzkurse der Nukleus Training & Consulting gilt als vereinbart, wenn die ausgefüllte und unterschriebene Kursanmeldung vorliegt. Die Kursteilnahme für die In-House-Schulung gilt als vereinbart, wenn die unterschriebene Anmeldung mit der verbindlichen Teilnehmeranzahl bei der Nukleus Training & Consulting vorliegt. 

Der Kursteilnehmer stellt der Nukleus Training & Consulting seine persönlichen Daten in dem geforderten Umfang zur Verfügung und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden. Die Nukleus Training & Consulting verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Kursteilnehmer ausschließlich intern sowie zum Zweck der Erstellung der amtlichen Bescheinigung für die erfolgreiche Kursteilnahme zu verwenden. 

Die Kursgebühr ist bis 30 Tage vor Kursbeginn ohne Abzüge auf das Konto Dipl.-Ing (FH) Peter Sabath Nukleus Training & Consulting zu überweisen. Bei späterer Buchung innerhalb einer Woche. 

Die Kursteilnahme kann bis zu 3 Wochen vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Die Abmeldung muss schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Bei einer späteren Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr fällig. Bei einer Abmeldung danach, Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Kursgebühr zu zahlen. 

Die Nukleus Training & Consulting behält sich vor, Kurse zu verschieben oder aus Gründen abzusagen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.B. Erkrankung von Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl u.ä. Der angemeldete Teilnehmer wird in diesen Fällen spätestens eine Woche vor dem geplanten Kursbeginn schriftlich benachrichtigt. Die Nukleus Training & Consulting bemüht sich, Ersatztermine anzubieten. Dabei ist dem Teilnehmer frei gestellt, einen der angebotenen Ersatztermine wahrzunehmen oder sich die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstatten zu lassen. Sollte kein alternativer Kurstermin angeboten werden können, wird die Teilnahmegebühr vollständig zurückgezahlt. 

Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadens-ersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen. 

Die Teilnahme am Strahlenschutzkurs ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Kursgebühr in voller Höhe bis zum Kursbeginn auf dem benannten Konto der Nukleus Training & Consulting eingegangen ist. 

Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird durch eine Bescheinigung bestätigt, wenn der/die Teilnehmer/in regelmäßig am Kurs und erfolgreich an einem Kenntnisnachweis teilgenommen hat. Bei Versäumnis von ausgewiesenen Lehrveranstaltungen kann ein Teilnehmer vom Kenntnisnachweis ausgeschlossen werden. 

Die Lehrmaterialien oder Teile davon dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Nukleus Training & Consulting nicht reproduziert werden. 

Alle Kurse werden nach geltendem Strahlenschutzrecht sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt. Für erteilte Auskünfte oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die Nukleus Training & Consulting keine Haftung. 

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Stand: September 2020 Seite